Wahl 2027

Mit Ihrer / Deiner Unterstützung können wir OÖ verändern!

Hier sind die Download-Links für die Unterstützungserklärungen - für die Wahlen. Bitte downloaden und ausdrucken - beim zuständigen Gemeindeamt unterschreiben lassen und die Originale an uns senden.

Zusenden an: FFÖ, Postfach 5, 1053 Wien

Unsere Kandidaten ab - rechtzeitig zur nächsten Wahl

Wir sind das Team für die kommenden Wahlen

in Kürze

Unser Richtungspapier zur kommenden -Wahl 2027

„FFÖ“ für Sicherheit und Ordnung

Bitte um Verständnis - wird den aktuellen Landesanforderungen und bis zu den Wahlen an die aktuellen Situationen laufend angepasst!

Verkehr – Projekte:

Vorwort:

Grundsätzlich sind Projekte ab Bedarfsfeststellung bis zur Fertigstellung binnen 5-7 Jahren zu verwirklichen. Keine Verzögerungen mehr durch endlose Studien und Gutachten – bedeutet sinnlose Geldvernichtung und Volkswirtschaftlichen Schaden.  

hier kommen eine Erklärung und Aufarbeitung aller Verkehrsprojekte in diesem Land

Ist in Bearbeitung!!

  • Donaubrücke – sofortige Umsetzung
    • Die Einstellung der Umsetzung der Donaubrücke ist umgehend im Sinne einer vernünftigen Lebensqualität für die Anrainer sofort zu revidieren.
    • Ostumfahrung – Linz – mehr in Kürze
    • A 26 dauert viel zu lange – mehr in Arbeit
  • Lärmschutzwände Autobahnen
    • 9 Meter hohe Lärmschutzwände an A1 – z.B. Projekt Linz bis Enns – Stellungnahme folgt – absoluter Wahnsinn!! Geld in A26 und viel schneller fertig bauen.
  • Kennzeichnung der Radwege f. Scooter u. andere Kleinfahrzeuge
    • Kennzeichnung Radweg nur mit Piktogramm für Radfahrer, soll um Scooter erweitert werden.
Verkehr und Parken: 
  • Versicherung und Kennzeichen für alle einspurigen Fahrzeuge, z.B. Scooter
    • Wegen der unterschiedlichen Geschwindigkeiten und der Nutzung der Radwege für Lieferdienste, die breitere Fahrzeuge haben und die dadurch entstehenden Probleme zwischen Fußgänger, Autofahrer und Radwegbenutzer ist es erforderlich für den städtischen Bereich eine Kennzeichenpflicht einzuführen. Überhöhte Geschwindigkeit, Rotlicht- Abbiegevergehen führen zu Unklaren Situationen, sowie Fahrerfluchtdelikten, sowohl gegenüber Fußgänger, Öffentliche Verkehrsmittel und auch Autofahrer. Durch die Kennzeichenpflicht soll sichergestellt werden, dass Vergehen und Fahrerflucht geahndet werden können. Der Zweiradnutzer in obigen Sinn muss im Rahmen der Haushaltsversicherung oder einer separaten Versicherung als Haftpflichtversicherung abschließen, um bei etwaigen Beschädigungen oder Unfällen wie ein Autofahrer, der am Straßenverkehr teilnimmt, abgesichert zu sein.
  • Verkehrsüberwachung privatisieren – dadurch freie Ressourcen für Polizei
    • Die Überwachung des Verkehrsgeschehens sollte in einigen Punkten durch eine spezielle Gruppe der Stadtpolizei (geringerer Ausbildungsstandard) übernommen werden, damit die Polizei freie Ressourcen, für die sie auch ausgebildet wurden, erhalten. Verkehrsüberwachung wie Rotlichtvergehen, Kreuzung Blockieren behindern den Verkehrsfluss in der Stadt und können mit privatisiertem Bereich besser und effizienter überwacht werden.
  • Unternehmerfreundliche Parklösungen
    • Um die Abwanderung von Unternehmen aus Städten zu verringern, muss eine moderne Parkraumüberwachung möglich werden. Sämtliche Klein LKW, die am Firmensitz in Städten zugelassen werden, erhalten eine Gratisparkmöglichkeit in der Stadt. Dies verringert die Kosten für Reparaturaufträge von Stadtkunden erheblich.
  • Öffi – Freifahrten für Senioren ab Pensionserhalt
    • Seniorinnen und Senioren der Stadt, die aus Mobilitätsgründen verstärkt auf die öffentlichen Verkehrsmittel angewiesen sind (Arztbesuche, Einkauf, etc.) müssen diese frei zugängig und kostenlos nutzen können. Alle in Städten Hauptsitzgemeldeten Senioren ab Eintritt Pensionserhalt werden dahingehend unterstützt.
  • Öffi – Freifahrten für Schüler und Jugendliche (mit Lehrplatz)
    • Die während der Schulmonate gültigen Schüler Frei Fahrten sollen auch in den Ferien gelten. Mit einem gültigen Schülerausweis sind zwischen Oktober bis Ende September des Folgejahres Schüler berechtigt die Verkehrsmittel gratis zu nutzen. Gleiches gilt für Lehrlinge für die Dauer der Ausbildung. Die Schülerfreifahrten gelten auch für Schüler aus den Bundesländern, die im Rahmen von Projektwochen oder zum Besuch der Hauptstadt die öffentlichen Verkehrsmittel der Zone Wien benutzen.
Umweltsünder:
  • Müllentsorgung in der Umwelt – öffentliche Bereiche
    • Die zum Beispiel von der Stadt Wien eingesetzten WasteWatcher müssen angepasst auf das Pfandsystem nun verstärkt das im öffentlichen Raum mögliche Entsorgen von Zigarettenstummeln achten. Der Verschmutzungsgrad im Grundwasser der Städte ist je Zigarettenstummel ca. 40 Liter Wasser. Deshalb jedes öffentliche Müllsammelobjekt mit einer separaten Zigarettensammelbox auszustatten. Das Grundwasser des Landes ist Teil des Versorgungssystems und ist ausnahmslos durch Verunreinigung zu schützen.
    • In Touristischen Zentren ist darauf zu achten, dass es genügend Sammelstellen für Müll gibt und diese sind je nach Bedarf öfter zu entleeren. Ist leider selten der Fall!
    • Verstärkte Information und auch Ausschöpfung des Strafrahmens soll der öffentliche Raum wieder sauberer werden.
  • Konzerne im Fast- aber auch Lebensmittelbereich in die Verantwortung nehmen
    • Es ist darauf zu achten, dass diese vor und im Geschäft die jeweiligen Müllsammelstellen errichtet haben. Darüber hinaus ist auf Parkflächen mit mehr als 20 Stellplätzen das gesamte Mülltrennungssystem aufzustellen. Da auf Grund des Pfandsystems vermehrt Kundinnen und Kunden mit Fahrzeugen Pfand zurückbringen, sollen zusätzliche Fahrten zu den Containern aus umweltgedanklichen Gründen vermieden werden.
  • Eventuell Pfand auf Verpackung
    • Das Pfandsystem sollte hingehend nicht Wiederverwertbarkeit aber Müllvermeidung überdacht werden, damit hochwertige Stoffe im Kreislauf verbleiben.
    • Einer der Hauptverursacher von Müll im öffentlichen Raum sind sämtliche Fastfood-Restaurants und sind diese in die Verantwortung zu nehmen. Dieser Müll findet sich im ländlichen Bereich auf fast allen Straßen, Feldern und Wäldern.
  • Schwere Strafen – eventuell Gefängnis 24 Std. oder 7 Tage Umweltreinigung
    • Zur Anzeige gebrachte Verstöße gegen das Müllgesetzt der Länder, sollten je nach Verschmutzungsgrad der Umwelt auch mit Gefängnisstrafen versehen werden. Entweder 24 Stunden Haftstrafe oder 7 Tage Arbeitseinsatz – Müllentsorgung im öffentlichen Raum oder € 1.000, – Geldstrafe – wahlweise.
Gesundheit – Pflege – Altenbetreuung:

Wir sehen dieses Thema als sehr dringliches Anliegen, jedoch ist es österreichweit als Bundeslandübergreifend zu sehen und daher dringlichst im Bund mit Landesbeteiligung zu lösen!!

Alles zu diesem Thema in unserem Bundesparteiprogramm!!

So kanns bei diesem Thema nicht weitergehen!! Ausnahmslos jeder von uns ist betroffen.

Beispiel: Niederösterreicher nehmen Einrichtungen in Wien und Linz in Anspruch, Oberösterreicher in Salzburg und Steiermark usw. Bundesländer, die kein Geld für dieses so wichtige Thema haben.  

Bildung – Jugend:
  • Ausreichende deutsch Kenntnisse
    • Das verpflichtende Kindergarten Jahr gilt z.B. in Wien nur dann als absolviert, wenn der Kindergarten nachweisen kann, dass seine Kinder den Kindergarten mit den entsprechenden Deutschkenntnissen verlassen können. Kindergärten, die auf Grund anderer religiöser und sprachlicher Ausrichtung dies nicht nachweisen können, gelten nicht im Sinne des verpflichtenden Kindergartenjahres absolviert.
  • Der Eintritt in die Schulbildung in Österreich, erfordert die Beherrschung der Deutschkenntnisse, um am Unterricht teilnehmen zu können. Kinder und Jugendliche, die diese nicht nachweisen können, müssen vor Schuleintritt diese Kenntnisse erwerben.
  • Maximal 10% nicht EU-Bürger – plus 15% EU-Bürger
    • Auch in der Schule ist es wichtig Integration zu leben, deshalb muss auf Grund von Gruppendynamischen Bildungen die Zusammensetzung der Klasse nicht über 10% (Anteil der Nicht EU-Ausländer in Österreich) und 15% EU-Bürger angestrebt werden.
  • Achtung der Landesregeln und Traditionen
    • Bereits für die Jugend ist es wichtig die Landesregeln und die Traditionen unserer Gesellschaft zu erlernen. Es ist genauso wichtig die Werte des gesellschaftlichen Zusammenlebens (Gleichstellung von Frau und Mann) im privaten wie auch beruflichen Umfeld klarzustellen, wie auch unsere vorherrschenden christlichen Werte und daraus resultierenden Feste kennen zu lernen und auch zu akzeptieren (Nikolaus, Martinsfest – Laternenfest, Weihnachten, Ostern, etc.)
  • Keine religiösen Bekleidungen – eventuell Schuluniform
    • Sowohl im Kindergarten oder Schulalltag ist darauf zu achten, dass Religiose Bekleidung keine Werteregelung für Kinder und Jugendliche darstellen darf. Sollte dies nicht gewährleistet werden können, so ist auf die Möglichkeit einer Schuluniform zurückzugreifen, die religiös neutral gestaltet werden soll.
  • Proaktive Jugendarbeit
    • Um die Jugendlichen besser in die Gesellschaft zu integrieren, soll das Angebot für proaktive Jugendfreizeittätigkeit erweitert werden. Nicht nur Sportvereine jeglicher Art als Freizeitgestaltung, sondern auch Interessensprogramme zur wissenschaftlichen Fortbildung oder Bildung sollen das Jugendprogramm erweitern und je nach Neigungsmöglichkeiten ermöglichen. Die Eltern werden über dieses Programm verstärkt informiert und können so die bestmögliche Freizeitgestaltung für die Jugendlichen wählen.
Auch wir Kinder haben eine Stimme:
  • Wählerstimmenerweiterung
    • Auf Grund der Überalterung der Gesellschaft und der dadurch im Wahlprogramm Bezug auf ältere Wähler ist auf einen Ausgleich zu achten, dass Eltern mit Kindern einer höheren Gewichtung im Stimmanteil für die zukünftigen Generationen erhalten.
  • Vorschlag ist hier, dass alle bei einer Wahl mindestens 5 Jahre in Österreich wohnenden Wahlberechtigten, die über nicht wahlberechtigte Kinder in der Familie verfügen eine erhöhten Anteilswert Ihrer Stimme erhalten. So ist sichergesellt, dass Wahlprogramme, die auf Zukunft aufgebaut sind, auch jene Potentiale ausschöpfen können, die für die zukünftigen Generationen bestimmen sind.
Wohnen: in Arbeit
  • Leistbares Wohnen
    • Österreich ist vorrangig für leistbares Wohnen den Österreichern verantwortlich. Die gefördert errichteten Wohnungen sind daher für diese zu Vergeben.
    • Sollten nicht genügend Ansuchen von Österreichern für Gemeindewohnungen eingelangt sein, so sind nachgereit folgende Anspruchsberechtigte zu versorgen. Österreichische und EU-Staatsbürger, Rot-Weiß-Rot Karten Besitzer.
    • Falls Überkapazität in den zu vergebenden Wohnungen besteht, können diese anderweitig zur Vergabe freigeben. Frei zu Verfügung stehende Wohnungen dürfen jedoch nicht so vergeben werden, dass sich Viertel mit überwiegend gleichem Anteil an Drittstaaten Angehörigen bilden. Die Verteilung muss auf Basis des prozentuellen Anteils an Ausländer erfolgen und darf diese je Bezirk für zukünftige Vergaben nicht überschreiten.
    • negatives Beispiel aus Wien – 10.Bez. 100 neue Luxuswohnungen werden ausschließlich Flüchtlingen zur Verfügung gestellt, Österreicher haben keinen Anspruch darauf – ein Skandal! 
    • Österreich hat nicht den Auftrag für Flüchtlinge Luxuswohnungen zu errichten. Wer in Österreich Anspruch auf Grundversorgung hat, kann Sie Wohnplätze in betreuten Unterkünften in Anspruch nehmen. Haben Sie die Möglichkeit, sich eine private Wohnmöglichkeit zu organisieren, können Sie in der Servicestelle einen Antrag auf Mietbeihilfe und Verpflegungsgeld einbringen.
    • Auf Basis dieser Regelung ist die Errichtung von Luxuswohnungen nicht vorgesehen und deshalb zu unterbinden. Solche Wohnungen sind Österreichern umgehend zur Verfügung zu stellen.
  • Wärmestuben
    • Das Projekt der Caritas mit Wärmestuben ist sehr positiv, zeigt aber das Versagen der Politik, die es nicht schafft, Österreicher vor allem Senioren und Alleinerziehern ausreichend jene Unterstützungen zukommen zu lassen die es ihnen ermöglicht ihre eigenen Wohnungen entsprechend zu beheizen.
    • Es ist eine Bankrotterklärung der Politik, wenn man für Drittstaatenangehörige und Flüchtlinge mehr finanzielle Unterstützung gewähren kann als Österreichern, die sich das Heizen nicht mehr leisten können.
    • Heizen, Strom und Wasser gehören zu den wichtigsten Grundversorgungen und sind für alle Menschen Überlebens relevant – die Versorgung darf von den Lieferanten nicht abgestellt werden und ist bis zu einer Klärung von den Kommunen als Sozialleistung vorübergehend zu übernehmen.

Zum Beispiel: 40 Wärmestuben in Wien sind eine Schande und kein Renommee für die Lebenswerteste Stadt der Welt – dies zeigt, dass sich die Menschen das Heizen nicht mehr leisten können.

Heizen, Strom und Wasser gehören zu den wichtigsten Grundversorgungen und sind für alle Menschen Überlebens relevant – die Versorgung darf von den Lieferanten nicht abgestellt werden und ist bis zu einer Klärung von der Stadt als Sozialleistung vorübergehend zu übernehmen.

Energieversorgung:
Strom, Gas u. Fernwärme – Energieversorger
  • Energiepreisgestaltung als Beispiel Strom Wien Energie
    • Der Energie-Lieferpreis am Beispiel Strom ist nicht nachvollziehbar und sollte in zwei Zeilen getrennt werden. Ein Produkt Energiepreis ein Produkt Netzpreis. Das derzeitige Abrechnungssystem verrechnet Positionen, die nicht nachvollziehbar sind –
      • Energiepreis bestehend aus:
        • Energiegrundpreis je Tag
        • Energie Verbrauchspreis je kWh
      • Netzgebühr bestehend aus:
        • Netznutzung Grundpreis je Tag
        • Netznutzung Arbeitspreis je kWh
        • Netzverlust Entgelt je kWh
        • Entgelt für die Messung je Tag
      • Sonstige Kosten
        • Elektrizitätsabgabe je kWh
        • Gebrauchsabgabe Energie
        • Gebrauchsabgabe Nutzung
    • Diese Aufsplittung der Beträge ist für Konsumenten nicht nachvollziehbar und es hat den Anschein, dass doppelt kassiert wird. Denn die tägliche zur Verfügungstellung des Netzes wird ohne Durchleitungsmenge festgelegt. Gleiches gilt für Energie Grundpreis. Dies entspricht keinem Fairen Wettbewerbsvergleich, weshalb alle Leistungen aus zwei Positionen und Abrechnung je verbrauchter kWh errechnet werden müssen. Alle seitens der Energieversorger erstellten Rechnungen für Strom, Gas und Fernwärme sind entsprechend zu verändern.
  • Systemrelevant – zurück ins Eigentum der öffentlichen Hand
Abschöpfung der Milliarden-Gewinne und Refundierung an die Bürger
  • Genauso wie Wasser müssen auch Systemrelevante Energieversorger ins Eigentum der öffentlichen zurückkehren. Die Bürger haben ein Anrecht auf die durch die Energieversorger erwirtschaften Übergewinne, sofern sie Gesamtnutzer Energiebezieher des Energieversorgers sind.
  • Nötige Rücklagen für Netzentwicklung oder Energieversorgungssystem des Energieversorgers sind zu berücksichtigen. Darüber hinaus entstandene Gewinne sind den Energienutzern gutzuschreiben. Dies wird umso wichtiger, je mehr alternative Energiequellen von den Versorgern genutzt und ins öffentliche Netz eingespeist werden. Die dadurch entstehenden Gewinne durch günstigeren Ankauf von Energie finden aktuell keine Berücksichtigung im Strombezugsvertrag.
  • Fairer Energiepreis – keine Spekulationen durch Investoren
    • Bei Umstellung der Eigentümerverhältnisse achtet die Behörde darauf, dass der jeweilig zu bezahlende Energiepreis fair und kostengünstig für Bürger und Unternehmen in Österreich zur Verfügung gestellt wird. Die Behörde verpflichtet sich dazu keine Spekulationen durch Investoren zuzulassen, die die fairen Energiepreise zukünftig verhindern.
  • Systemrelevant – zurück ins Eigentum der Städte und Kommunen

Abschöpfung der Milliarden-Gewinne und Refundierung an die Bürger

Wasser u. Abfall – Kommune
  • Faire Preise
    • Wasser und damit Kanal muss zwingend im Eigentum der Kommune verbleiben. Das Trinkwasser für die Bürger ist kein Spekulationsgut und muss den Bürgern uneingeschränkt zur Verfügung stehen.
    • Die Kommune verpflichtet sich zu einer fairen Preisgestaltung aus der sich ableiten lässt, dass das Wasser bei Verknappung nicht als Spekulationsgut an dritte gehandelt werden darf. Es muss immer genügend Wasser für die Bewohner vorhanden bleiben.
    • Die Abfallgebühren richten sich nach den Entleerungen. Wegen der derzeitigen Recyclingsituation und der damit verbundenen Mülltrennung ist zu evaluieren, ob das augenblickliche System noch immer den gleichen Rhythmus bedarf wie vor dem Recyclinggesetz. Bei rückläufigen Müllentleerungen sind auch die Kosten für die Allgemeinheit bei der Müllabrechnung zu senken. Auch sind die Kosten für die Entleerung zu überprüfen, da effizientere Transporte und die Private Verbringung Müllsammelbehälter oder Müllsammelplätzen die Betriebskosten für die Entleerung gesenkt haben könnten.
Ausländer u. Sicherheit:

Vorwort zu Ausländer und Migration:

Wir sehen unsere Forderungen auch zum Schutz der anständigen Ausländer und Migranten, die sich am gesellschaftlichen und sozialen Leben beteiligen sowie allen rechtlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Gepflogenheiten unseres Landes gerecht werden. Die ausländerfeindlichen Mitbürger unseres Landes machen keinen Unterschied ob jemand zu Recht oder Unrecht in unserem Land aufhältig ist.

    • Die in Österreich durchgängige Praxis der Unterstützung von in Österreich zugewanderter Personen ist dahingehend zu überprüfen.
      • Asylverfahren positiv
      • Asylverfahren in Bearbeitung
    • Abgelehnte Asylverfahren und Zuwanderer ohne gültiger Rot-Weiß-Rot Card oder ohne Daueraufenthalt EU sind durch rechtgültigen Bescheid zum Verlassen des Landes aufzufordern und bei nicht Ausreise abzuschieben
    • Einführung einer digitalen Personalkarte (Scheckkarte) für Asylwerber und Zuwanderer, die die Aufenthaltsdauer digital vermerkt bekommt. Monatliche Meldung bei Behörde und Überprüfung, ob der Aufenthaltstitel noch gegeben ist. Bei nicht erscheinen ist davon auszugehen, dass diese Person das Land verlassen hat und alle Sozialleistungen sind einzustellen. Sollte bei der Meldung festgestellt werden, dass der Aufenthaltstitel erloschen ist, so ist die Person unverzüglich mittels Abschiebebescheid zum Verlassen des Landes zu bewegen, bei Bedarf in Begleitung.
    • Die digitale Personenkarte kann jederzeit von der Polizei bei Kontrollen von der Polizei vom zu Kontrollierenden verlangt werden. Auf Grund der Digitalisierung oder nicht berechtigten Karte ist unmittelbar festzustellen, ob der Aufenthalt noch möglich ist oder ob es sich um ein sogenanntes U-Boot handelt.
  • Für Urlauber oder Touristen gibt es Sonderregeln und diese unterliegen nicht der digitalen Personenkartenregelung. Um einen Missbrauch als Urlauber vorzubeugen muss jeder nicht EU-Bürger über ein Blockchain bezogenes Verfahren registriert werden.
  • Kopftuchverbot
    • Bei Mitarbeiterinnen im öffentlichen Dienst ist darauf zu achten, dass die religiöse Diskriminierung der Frau durch das Tragen eines Kopftuches vermieden wird. Deshalb ist für diese Bediensteten ein Kopftuchverbot einzurichten.
    • Wurde vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben – wegen Diskriminierung einer Religionsgemeinschaft – Landesverfassung entsprechend abändern!!
    • In vielen Fällen handelt es sich bei religiösen Bekleidungen als Zwang und Vorschrift von Ehemännern oder Familienangehörigen sowie religiösen Fanatikern.
  • Objektüberwachung und Bewachung – Amtsgebäude – privatisieren
    • Die Polizei mit ihrem professionellen Ausbildungsstandart ist für den Einsatz bei der Objektbewachung überqualifiziert. Hier ist ein System zu finden, dass diese Objektbewachung privatisiert werden kann und im Anlassfall die Polizei durch einen Einsatz hinzugezogen wird.
    • Gleiches gilt für Überwachung von Plätzen und öffentlichen Verkehrsmitteln. Der Überwachungsdienst ist primär vor Ort, um die öffentliche Sicherheit zu prüfen und zu bewerten. Sollten Einsätze für notwendig werden, so kann dieses Organ sofort einen Einsatz anfordern. So ist sichergestellt, dass eine lückenlose Dauerüberwachung präsent ist und bei Gefahr sofort die nötigen Einsätze koordiniert werden können. (Ähnlich bei Parkraumüberwachung)

 

Grundversorgung und Mindestsicherung
  • Grundversorgung
    • Jeder Grundversorgungsberechtigte ist zu überprüfen, ob Ihm die gewährte Grundversorgung noch zusteht. Die Einhaltung der Regeln ist klar definiert:
    • Anspruchsberechtigte für die vorübergehende Leistung sind ausschließlich Fremde Personen die die sowohl hilfsbedürftig als auch schutzbedürftig sind.
    • Hilfsbedürftig ist wer den Unterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten kann. verschärfte Überprüfung der finanziellen Situation muss erfolgen.
    • Vor Auszahlung der Grundversorgung ist zu überprüfen, ob die Hilfestellung durch andere Personen oder Organisationen erfolgt.
    • Schutzbedürftige sind
      • Asylwerber bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens
      • subsidiär Schutzberechtigte
      • Asylberechtigte während der ersten vier Monate nach Asylanerkennung
      • Personen mit rechtskräftig negativem Ausgang des Asylverfahrens und Personen ohne Aufenthaltsrecht, wenn sie aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht abschiebbar sind – Gesetz anpassen!
      • Personen mit bestimmtem Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen
    • Personen ohne Aufenthaltsrecht sind abzuschieben oder in eine Grundversorgung ohne finanzielle Unterstützung zu überführen Unterbringung und Sachleistungen sind zu gewähren.
  • Mindestsicherung
    • Jeder Mindestsicherungsbezieher ist auf seine Berechtigung zu überprüfen und ob seine Vermögenswerte nicht die Obergrenze übersteigen. Die Daten zur Überprüfung ist Quartals mäßig selbständig vom Anspruchsnehmer vorzulegen. Fristversäumung führt zum Aussetzen der Mindestsicherung bis zu dessen Klärung.
    • Bezugsberechtigte sind:
      • Ihren Lebensmittelpunkt sowie Ihren Hauptwohnsitz in Österreich haben und sich tatsächlich in Österreich aufhalten und
      • kein oder ein Einkommen unter dem jeweiligen Mindeststandard haben und
      • österreichischen Staatsbürgern oder diesen gleichgestellt sind und bestimmte Zusatzvoraussetzungen erfüllen.
    • Speziell der Punkt berechtigte Personen auf Grund von subsidiärem Schutz ist zu überprüfen. In Wien können Sie auch als subsidiär Schutzberechtigter oder Schutzberechtigte Bedarfsorientierte Mindestsicherung beantragen, sofern Sie privat wohnen.
    • Durch die zur Verfügungstellung von Wohnraum an subsidiär Schutzbedürftige fällt der Punkt privat wohnen und die Bedarfsorientierte Mindestsicherung ist somit abzulehnen.
    • Anstatt dessen wird eine Bezahlkarte abzüglich der zur Verfügung gestellten Sachleistungen (Wohnraum, Hygieneartikel, Verpflegung, etc.)
    • Ziel ist es, Personen im subsidiären Schutz und Asylwerber in den Arbeitsmarkt zu integrieren, da diese wie folgt Arbeitsberechtigt sind:
      •  Asylwerber dürfen drei Monate nach Zulassung zum Asylverfahren mit einer Beschäftigungsbewilligung in allen Bereichen beschäftigt werden.
      • Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte haben freien Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt (keine Beschäftigungsbewilligung erforderlich). Es gelten hinsichtlich ihrer Beschäftigung dieselben Vorschriften wie für die Beschäftigung von österreichischen Staatsangehörigen. 
Demos:
  • Demos nur auf bestimmten Plätzen ohne Straßenverkehr.

       Öffentliche Verkehrsflächen dürfen nicht mehr benutzt werden!

  • Demonstrationsrecht ist für Österreicher ein Grundrecht, da sich aber viele Demonstrationen nicht zwingend auf Österreich Themen beschränken und die Städte die komplette Last an Schutz der Bewohner, Anwohner Verkehrsteilnehmer und Touristen zu gewähren hat, muss auch im Sinne der Wirtschaft eine vernünftige Lösung in Form von Demonstrationen ausschließlich auf ausgewählten Plätzen gefunden werden.
  • Für angemeldete Demos verfügen die Städte über ausreichend Raum. Zum Schutz der Anwohner, Verkehrsteilnehmer, Touristen ist es wegen der Vielzahl an Demos die vermehrt stattfinden notwendig, Demonstrationszonen in unseren Städten zu schaffen. Als diese eignen sich große Plätze wie der Heldenplatz und Rathausplätze und dgl., wo Demonstrationen auch im Umfeld der zu erreichenden Stellen stattfinden können.
  • Öffentliche Verkehrsflächen, die zu einer massiven Behinderung des individualen und öffentlichen Verkehrs führen dürfen als Demonstrationsort nicht mehr angemeldet werden.
  • Gerade in Wien als Stadt, die im Stadtprogramm C02 Neutralität anstrebt, kann eine gewissenlose Demopolitik, die den Verkehr der gesamten Stadt lahmlegt, nicht zielführend sein. Demonstrationen, die nur den lokalen Bereich betreffen haben nur im geringen Ausmaß stattgefunden, weshalb die Zuweisung an einen bestimmten Demonstrationsort in den Städten gerechtfertigt ist. Diese Möglichkeit ist auf Grund der Platzgröße dazu geeignet nicht nur allen Demonstrationsteilnehmern einen sicheren Rahmen zu gewähren, sie kommt auch nie mit dem im 11 EMRK vorgesehenen Demonstrationsverbot von länger währender, extremer Störung des Straßenverkehrs bzw. des öffentlichen Wohls, wie exzessive Lärmerregung, in Konflikt.
  • Modell – Singapur
Sport - Kunst - Kultur in Arbeit
Sportveranstaltungen:
  • Sportveranstaltungen anstatt Demos im städtischen Bereich
    • als Beispiel, die Stadt Wien als Hauptstadt Österreichs, muss sich der Verpflichtung bewusst sein Wien in ein entsprechendes internationales sportliches Rampenlicht zu setzen. Deshalb sind Sportveranstaltungen Demonstrationen vorzuziehen.
  • Autorennen in innerstädtischen Bereichen
    • z.B. – Wien als CO2 neutrale Stadt der Zukunft sollte sich um die Austragung von Formel E Rennen bewerben. Dies ist eine ausgezeichnete Möglichkeit die historische Vergangenheit der Stadt, um zukunftsorientierte Mobilität aufzuwerten.
    • Auch als Touristische Werbeaktivität über die Grenzen Europas hinweg ist diese Veranstaltungsmöglichkeit im Herzen der Städte (Ringstraße) eine hervorragende Chance
  • Austragungsstätten – Landeshauptstädte
    • Als Landeshauptstädte Österreichs besteht die Notwendigkeit Nationalteam Veranstaltungen jeglicher Sportart in den Städten auszutragen. Es muss seitens der Städte auch danach getrachtet werden, dass neue Sportarten, die die Jugend interessieren und halten in den Städten, auch in den ländlichen Räumen  angeboten werden können.

Kunst: in kürze

Kultur: in kürze

Wer darf in Oberösterreich wählen

Gemeinderats- und Landtagswahlen

Die gesetzliche Grundlage für Wahlen in Oberösterreich

hier in Kürze

Wählen dürfen alle, die

  • am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben,
  • die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen,
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und
  • in Oberösterreich ihren Hauptwohnsitz haben.

Bürger der Europäischen Union sind nur bei den Gemeinderatswahlen wahlberechtigt.

Das waren die letzten Wahlen in OÖ

in Bearbeitung